Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:

  • die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
  • Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
  • fehlerhafte Dienstleistungen
  • Gefährdungen der Umwelt

Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Per- sonen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungs- schutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.

Was leistet der Vertrag?

  • Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Die Entschädigungsleistung wird erbracht – im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges – bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
  • Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.